Ab einer Mindestlaufzeit von drei, fünf, zehn, fünfzehn Jahren oder für die gesamte Ruhedauer – ganz nach Ihren Wünschen – werden die entsprechenden Leistungen vertraglich zwischen den Angehörigen, der Friedhofsgärtnerei und der Friedhof Treuhand Berlin festgehalten.
Die Bezahlung erfolgt nach Vertragsabschluss in einer Summe für die gesamte vereinbarte Dauer der Pflege des Grabes. Die Treuhandstelle verwaltet das Geld und legt es bestmöglich an, so dass die jährlichen Preissteigerungen dadurch abgedeckt werden und keinerlei Kostensteigerungen für Sie anfallen.
Durch den Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrages werden Sie von der Last der Grabpflege entbunden und haben die Garantie und Sicherheit für ein gepflegtes, schönes Grab für die vereinbarte Dauer. Die Treuhandstelle überprüft regelmäßig die Leistungen des Friedhofgärtners.
Auch das Anzünden einer Kerze zu bestimmten Anlässen oder auch wöchentlich kann Bestandteil des Vertrages sein. Ihre individuellen Wünsche werden berücksichtigt.
Während des gesamten Zeitraumes wird das Grab genau nach den von Ihnen festgelegten und vereinbarten Leistungen gepflegt. Sie selbst wählen die entsprechenden Leistungen aus, wie zum Beispiel: